Лента постов канала schɪɪɪierfink (@schmierfink_streetart) https://t.me/schmierfink_streetart Bekleben oder bemalen fremder Sachen ist von § 303 Abs. 2 StGB erfasst. Demnach liegt eine Sachbeschädigung vor. Ich stehe mit keines der hier dargestellten "Werken" in Verbindung und distanziere mich ausdrücklich von kriminellen Aktivitäten. ru