Лента постов канала Nürnberger Prozess 2 (@NuernbergerProzess2) https://t.me/NuernbergerProzess2 Artikel 20 des Grundgesetzes Abs. 4 das Recht eines jeden Deutschen, gegen jeden Widerstand zu leisten, der es unternimmt, die dort in Abs. 1 bis 3 niedergelegte Verfassungsordnung zu beseitigen, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. ru