🚨 Historischer Moment: Mit der Unterstützung von NEXT LEVEL erreicht die Virus-Existenzfrage erstmals das Bundesverfassungsgericht! ⚖️
Was bislang von deutschen Gerichten konsequent ausgeklammert wurde, liegt nun – auf Grundlage der Argumentationsstrategie und Analysen von NEXT LEVEL – offiziell in Karlsruhe auf dem Tisch:
Die Verfassungsbeschwerde zur Masern-Nachweispflicht ist eingereicht – mit einem Fokus, der es in sich hat:
📌 Der Erregernachweis wurde nie wissenschaftlich korrekt erbracht.
📄 Das RKI selbst musste in einem IFG-Bescheid vom 28.05.2025 schriftlich zugeben: Es existieren keine Negativkontrollen bei der Virusanzucht oder Genomsequenzierung. Ein klarer Verstoß gegen DFG-Leitlinie 11 – und gegen § 1 Abs. 2 IfSG, der wissenschaftliches Arbeiten vorschreibt.
📎 Und das ist nicht alles:
In der Verfassungsbeschwerde wird nachgewiesen, dass alle fünf RKI-Studien zum "Masernvirus" weder methodisch kontrolliert noch verblindet wurden – entgegen den verbindlichen Vorgaben der Deutschen Forschungsgemeinschaft.
🔬 Der sogenannte „zytopathische Effekt“ – ein klassisches "Virus"-Kriterium – tritt auch in Kontrollproben ohne Virusmaterial auf. Selbst Enders, Cohen und Magnus mussten das in den Originalpublikationen zum "Masernvirus" einräumen.
💣 Die Bombe: Das RKI rechtfertigt das Fehlen von Negativkontrollen damit, dass u. a. „die Genomsequenzierung den Virusnachweis bereits erbracht habe“ – obwohl in den RKI-Files sowie im Gerichtsprotokoll zum "Masernvirusprozess" klargestellt wird, dass Genomdaten kein Erregernachweis sind. Ein glatter Selbstwiderspruch.
👉 All das ist nun Teil eines offiziellen Grundrechtsverfahrens in Karlsruhe (Aktenzeichen vorerst AR 3749/25). Die Frage nach der Existenz und dem wissenschaftlichen Nachweis von Krankheitserregern steht damit erstmals in der Geschichte vor dem Bundesverfassungsgericht.
📬 UPDATES folgen exklusiv bei NEXT LEVEL.
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