Der Kanal der kritischen Experten
Информация о канале обновлена 03.10.2025.
Der Kanal der kritischen Experten
jedenfalls nicht mehr erschöpft.
Die Info-Broschüren des Herstellers sind in einer sehr guten und sehr verständlichen Sprache abgefasst und setzen keinerlei Vorkenntnisse voraus. Auch das hat mich von der hohen Seriosität des Herstellers überzeugt.
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Mit „alle“ sind freilich nicht die gemeint, die mit den Vorlagen anderer Spenden für sich generieren wollen.
Dieses Skript liefert genug Argumente, um den Sendern vor Gericht den Spiegel vorhalten zu können. Jeder wird noch weitere kennen. Solche Zustände sollte niemand freiwillig finanzieren.
Wer meine Arbeit unterstützen möchte…
I.
…erwirbt das obige Skript
https://shop.tredition.com/booktitle/Medienkritik_-_Argumente_gegen_zwangsfinanzierte_Propaganda/W-894-093-420
oder ein anderes Buch:
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II.
…oder direkt wie folgt:
Verwendungszweck: „Schenkung für Aufklärung“
Paypal - senden an: ra.wschmitz@gmail.com
Bank - Empfänger: Wilfried Schmitz, Volksbank Heinsberg, IBAN: DE78370694125002444013, BIC: GENODED1HRB
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HORROR-URTEIL AUS WUPPERTAL
Teil 2 (Fortsetzung von 👆 Teil 1)
6. Es trifft auch nicht zu, wie aber das LG Wuppertal weiter meint, dass mit einer Aufwertung des Leids der Maßnahmengegner zwingend eine Abwertung des NS-Unrechts verbunden ist. Richtig ist vielmehr Folgendes: Unumstößliche Prämisse jeglicher Vergleiche der Corona-Politik mit der NS-Zeit ist die Annahme, dass es sich bei den NS-Verbrechen um bestialisches Unrecht handelt. Jede Abwertung des NS-Unrechts würde zugleich die argumentative Durchschlagskraft des vom Angeklagten gezogenen Vergleichs schwächen.
III. Die vom Angeklagten gepostete Illustration sei, so das Gericht weiter, auch geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören:
„Da die Gruppe, in der die Bildcollage gepostet wurde, überwiegend aus Impfgegnern und Kritikern der Corona-Maßnahmen bestand, sich selbst als ,,(…) Widerstand" bezeichnet und in diesem Sinne aus Protest zusammengeschlossen hat, lag eine aktive Reaktion, die geeignet war, den öffentlichen Frieden zu stören, besonders nahe. In diesem Zusammenhang ist auch gerichtsbekannt, dass sich die Gruppe des (…) Widerstandes – losgelöst von dem verfahrensrelevanten Post – zu Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen in Solingen versammelt hat und insoweit also auch bereit war, ihren Unmut aktiv zum Ausdruck zu bringen. Dabei verkennt die Kammer nicht, dass es natürlich legal und in einem Rechtsstaat gewünscht ist, auf Versammlungen die eigene Meinung und Protest kund zu tun. Allerdings resultieren aus diesen Versammlungen gerichtsbekannt auch Strafverfahren von nicht mehr rechtstreuem, übergriffigem Verhalten einzelner. Auch die den Angeklagten unterstützenden Menschen, die als Teil der Öffentlichkeit die Berufungshauptverhandlung verfolgt haben, konnten sich vereinzelt nicht zurückhalten und haben ihren Unmut bei Äußerungen des Staatsanwalts oder der Vorsitzenden, die ihnen nicht gepasst haben, respektlos kundgetan. Unter zusätzlicher Berücksichtigung der gerichtsbekannten aufgeheizten Stimmung in der Gesellschaft im tatrelevanten Jahr 2021 und den teilweise sehr konträren Auffassungen bezüglich der Corona-Schutzmaßnahmen besteht in der Gesamtschau dieser Aspekte kein Zweifel der Kammer daran, dass der Post mit dem genannten Inhalt geeignet war, friedensstörende Reaktionen hervorzurufen - und zwar nicht nur der Gegner der Impfpflicht, sondern auch der Befürworter. Denn auch unterdiesen gab es Personen, die aggressiv und aktiv auf eine andere Meinung reagiert haben und auch insoweit möglicherweise bereit waren, als Reaktion auf den Post den öffentlichen Frieden zu stören. Zudem zeigen insbesondere die verlesenen, vom Verteidiger vorgelegten Zitate von Beschimpfungen gegen Impfgegner, dass es auf beiden Seiten der vertretenen Positionen Menschen gab, die in ihren Äußerungen rechtlich und menschlich Grenzen überschritten haben, so dass entsprechende Taten zu befürchten waren.“
Mit bleibt hier wirklich die Spucke weg: Nicht genug damit, dass sich „Impfverweigerer“ schlimmste Feindbild-Rhetorik anhören mussten – sie sollen jetzt auch noch selbst daran schuld sein, dass sie auf das Übelste beschimpft wurden?!? Dreister kann die Verkehrung von Ursache und Wirkung kaum ausfallen. Und was kam eigentlich bei den angeblichen Strafverfahren gegen die angeblich übergriffigen und nicht rechtstreuen Demo-Teilnehmer heraus?
Das Urteil aus Wuppertal ist ein absolutes Desaster.
Fassungslose Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
P.S. Andere Gerichte haben in der jüngeren Vergangenheit bei vergleichbaren Fällen deutlich mehr Augenmaß bewiesen. Dazu werde ich noch einen separaten Text veröffentlichen.
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