❕Offizieller Kanal von RA Holger Fischer❕
Информация о канале обновлена 01.10.2025.
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In Paragraph 2 des Soldatengesetzes heißt es zum Amtseid:
„Soldaten, die freiwilligen Wehrdienst nach § 58b oder Wehrdienst nach Maßgabe des Wehrpflichtgesetzes leisten, bekennen sich zu ihren Pflichten durch das folgende feierliche Gelöbnis:
"Ich gelobe, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen."
Umfasst dieser Eid auch den Dienst in Angriffskriegen, an denen sich die Bundeswehr beteiligt, oder Verteidigung gegen fingierte Angriffskriege aufgrund False-Flag-Aktionen von Nato-Mitgliedern? Sicher nicht. Schon deswegen haben Bundeswehr-Soldaten außerhalb des Territoriums von NATO-Mitgliedsstaaten nichts verloren, auch nicht in Odessa, wie derzeit kolportiert wird.
Grundsätzlich handelt jeder Soldat auf Befehl seines Dienstvorgesetzten , egal ob im Verteidigungs- oder Angriffskrieg. In der Hierarchiekette ist folglich immer der oberste Dienstvorgesetzte bis zum direkten Dienstvorgesetzten mindestens mitverantwortlich dafür, dass der jeweils Untergebene kriegerische Handlungen vornimmt und sich dem Risiko des Todes, der Verwundung und Verstümmelung aussetzen muss. Der Feind jedes Soldaten ist für mich der Dienstvorgesetzte, der ihn in dieses Risiko schickt, und um so mehr, je zweifelhafter der Verteidigungszweck ist. Hier kämpfen längst nicht mehr freie Stammesmitglieder, freie Germanen „zu Schutz und Trutz“ zusammenstehend, sondern Befehlsempfänger, auf Geheiß des Fürsten oder irgendeines Souveräns namens „Volk“. Ob ich in einem Krieg schieße, verletze, verstümmele oder erschossen, verletzt, verstümmelt werde, muss immer meine freie Entscheidung bleiben. Wer andere zwingen will, ist (auch) der Feind.
Ich persönlich stelle jetzt noch keinen Antrag
Der Bundesgerichtshof hat die Revision gegen die Verurteilung von Dr. Bianca Witzschel abgelehnt, damit ist die Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten rechtskräftig. Und Bianca könnte bereits in wenigen Wochen wieder in Gefängnis müssen.
Doch damit nicht genug: Die Staatsanwaltschaft Dresden hat zwei weitere Anklagen erhoben, will eine noch längere Haftstrafe. Bald droht deshalb der nächste Prozess vor dem Dresdner Landgericht.
Während die etablierten Parteien davon reden, die Corona-Zeit zu vergessen und sich gegenseitig zu verzeihen, werden diejenigen, die Menschen vor Zwangsmaßnahmen und Giftspritze gerettet haben, gnadenlos weiter verfolgt und in ihrer Existenz zerstört.
Jetzt heißt es: Solidarität mit Dr. Bianca Witzschel! Freiheit für alle Helden des Corona-Widerstandes!
Bild: Dr. Bianca Witzschel nach ihrer Entlassung aus der Untersuchungshaft
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Natürlich wird der Prozess in Leipzig den Rundfunkbeitrag nicht beenden.
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